Das regionale Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) unterstützt die allgemeinen Schulen bei der Umsetzung der Inklusion in Wiesbaden. Im inklusiven Unterricht sind wir vornehmlich zuständig für die folgenden Förderschwerpunkte:

  • Lernen
  • geistige Entwicklung
  • emotional-soziale Entwicklung und
  • Sprache

Inklusiver Unterricht schließt sowohl vorbeugende Maßnahmen (VM) des BFZ, als auch die inklusive Beschulung (IB) von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung ein.

Vorbeugende Maßnahmen (VM)

Sonderpädagogische Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der emotional-sozialen Entwicklung

  • Beratung von Schule und Eltern
  • Förderdiagnostik
  • gemeinsame Förderplanung und Unterstützung der Umsetzung von Fördermaßnahmen
  • Beratung vor Einschulung 
  • Zusammenarbeit mit Kooperations- und Netzwerkpartnern
  • Kooperation mit überregionalen Beratungs- und Förderzentren (üBFZ für die Förderschwerpunkte körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören sowie kranke Schülerinnen und Schüler)
  • Einsatz von BFZ-Sozialpädagog/innen
  • Korridorangebote für emotional-soziale Entwicklung und Sprache als kurzfristige Maßnahmen zur intensiven Förderung in kleineren Lerngruppen

Inklusive Beschulung (IB)

Umsetzung der inklusiven Beschulung als gemeinsamer Auftrag der Lehrkräfte der allgemeinen Schule und des BFZ mit dem Ziel, die Teilhabe am Unterricht der allgemeinen Schule für alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Anspruch auf sonderpädagogische Förderung zu ermöglichen

  • Gestaltung von Unterricht unter sonderpädagogischen Aspekten
  • Unterstützung bei Förderplan- und Zeugniserstellung
  • Mitarbeit an Förderkonzepten im Sinne der Schulentwicklung
  • Erstellung förderdiagnostischer Stellungnahmen zur Feststellung eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung in den verschiedenen Förderschwerpunkten im Rahmen von sonderpädagogischen Verfahren
  • Regelmäßige gemeinsame Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung